Staatskirchenrechtliche Vereinbarungen in Berlin. Die Rechtsstellung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und ihr Verhältnis zum Staat wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das sogenannte Staatskirchenrecht geregelt. Neben verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung...
Finanzielle Verpflichtungen für das Land Berlin. Aus den staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen erwachsen für das Land Berlin substantielle finanzielle Verpflichtungen. Insbesondere in den bestehenden Kirchenverträgen sind staatliche Zuschüsse zum kirchlich verantworteten Religionsunterricht, aber auch vom Bildungsbereich sowie...
Staatskirchenverträge sind ein Relikt vergangener Zeiten. Stellungnahme der Humanistischen Union zum Entwurf eines Berliner Staatskirchenvertrages Mitteilungen Nr. 193, S. 6-8